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§ 28 AOEG 1977 — Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Außer Kraft: § 28 ist seit 03.01.2026 nicht mehr im AOEG 1977 enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 01.01.2026.

(1) § 87a Absatz 7 und 8, die §§ 122a und 169 Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.

(2) Die §§ 122a und 169 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.