Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Die Ministerin
für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hinweis:
(Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 17. März 2021 (GV. NRW. S. 307))
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsvorschriften
(1) Die Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 2 ist erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 1 besuchen.