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# Anlage AMBtAngV

Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

- 1 Stoffe zur pH-Wert-Einstellung oder zur Pufferung

- 1.1 in Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut und Schleimhaut einschließlich der Vaginalschleimhaut, mit Ausnahme der Arzneimittel zur Anwendung am Auge:Äpfelsäure und ihre SalzeBernsteinsäureCitronensäure und ihre NatriumsalzeEssigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und KaliumsalzeKaliumhydroxidMaleinsäureMilchsäure und ihr NatriumsalzNatriumcarbonatNatriumhydrogencarbonatNatriumhydroxidSalzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und CalciumsalzeSchwefelsäure und ihre Natrium-, Kalium- und MagnesiumsalzeWasserWeinsäure

- 1.2 in Arzneimitteln zur Anwendung am Auge:Essigsäure und ihre Natrium- und KaliumsalzeKaliumhydroxidNatriumcarbonatNatriumhydrogencarbonatNatriumhydroxidSalzsäureWasser

- 2 Stoffe in oral anzuwendenden Arzneimitteln:Äpfelsäure und ihre SalzeBernsteinsäureCelluloseCitronensäure und ihre NatriumsalzeDrucktinten und ihre BestandteileEssigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und KaliumsalzeFette, natürlicheGelatineKaliumhydroxidMaleinsäureMono- und Disaccharide, abbaubare, ausgenommen Lactose, sowie Sorbit und Xylit, wenn mit der Tagesdosis des Fertigarzneimittels für Erwachsene nicht mehr als 3 g und für Kinder nicht mehr als 2 g verabreicht werdenMilchsäure und ihr NatriumsalzNatriumcarbonatNatriumhydrogencarbonatNatriumhydroxidÖle, natürlicheSalzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und CalciumsalzeSchwefelsäure und ihre Natrium- und KaliumsalzeSiliciumdioxidStärkeWasserWeinsäure

- 3 Stoffe in Impfstoffen in physiologisch unbedeutenden Mengen:Aminosäuren und Peptide, Purine und PyrimidineElektrolyteMono- und Disaccharide, abbaubareVitamine und ihre VorprodukteWasserZuckeralkohole (Dulcit, Inosit, Mannit, Sorbit)

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Zitiervorschlag: Anlage AMBtAngV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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