nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 AMAusbV 2004 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Naturstein,
2.
feuerfeste und keramische Rohstoffe,
3.
Sand und Kies,
4.
Steinkohle,
5.
Braunkohle

gewählt werden.