§ 1 AMAusbV 2004 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.