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§ 108 ALG — Anspruch auf Rentenauskunft

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.