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Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft
Historische Fassung: Stand 16.04.2021 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. März 2024 außer Kraft.