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§ 5 AKNV — Muster für den Ankunftsnachweis

Ankunftsnachweisverordnung

Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen.