§ 3 AISAnlNutzV

Verordnung zur Regelung der Nutzung von AIS-Anlagen auf nicht ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.02.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2019 in Kraft und mit Ablauf des 14. Februar 2022 außer Kraft.