Für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und
Informationszugangsgesetzes werden Gebühren nach anliegendem
Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.
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Informationszugangsgesetzes werden Gebühren nach anliegendem
Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.