nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 3 AHundV — (zu § 5 Absatz 4 Satz 1)

Assistenzhundeverordnung  
Stand: 01.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2452)

Attest

Ein Attest zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und dem Prüfer nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 muss folgende Angaben enthalten:

- 1. Ausstellende Tierärztin/ausstellender Tierarzt,

- 2. Angaben zur Hundehalterin/zum Hundehalter: Name, Vorname, Anschrift,

- 3. Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und Wurftag,

- 4. Grund der Vorstellung,

- 5. eine Bestätigung, dass der Hund am Tag der Untersuchung die zur Ausbildung und zum Einsatz als Assistenzhund erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt,

- 6. eine Angabe darüber, ob die gesundheitliche Eignung am Tag der Untersuchung auf eine Assistenzhundeart nach § 3 Absatz 1 begrenzt ist,

- 7. Ort und Datum der Ausstellung,

- 8. Unterschrift der verantwortlichen Tierärztin/des verantwortlichen Tierarztes und

- 9. Bestätigung, dass dem Attest der Befunderhebungsbogen sowie ggf. Untersuchungsergebnisse weiterführender Untersuchungen beiliegen.

---

Zitiervorschlag: Anlage 3 AHundV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AHundV/anlage-3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
