nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 AHaftVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Unterbringung

Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Frauen und Männer sind grundsätzlich in verschiedenen, voneinander getrennten Bereichen einer Einrichtung unterzubringen. Sie werden regelmäßig einzeln untergebracht.

(2) Wenn im Falle der Einzelunterbringung für das Leben oder für die Gesundheit der Person eine Gefahr besteht oder die Person hilfsbedürftig ist, kann die Unterbringung mit einer anderen Person erfolgen, wenn diese andere Person zustimmt. Eine gemeinsame Unterbringung ist darüber hinaus zulässig, wenn Untergebrachte übereinstimmend eine gemeinsame Unterbringung wünschen oder dies aus zwingenden organisatorischen Gründen der Einrichtung oder wegen hoher Belegungsnachfrage vorübergehend erforderlich ist.

(3) Untergebrachte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde, sind so weit möglich getrennt von anderen Drittstaatsangehörigen, die einen derartigen Antrag nicht gestellt haben, unterzubringen.

(4) Angehörigen derselben Familie und einander nahestehenden Personen soll auf übereinstimmenden Wunsch ein Zusammenleben in der Einrichtung getrennt von anderen Untergebrachten ermöglicht werden.

(5) Bei der Unterbringung sind religiöse, kulturelle und ethnische Belange zu berücksichtigen.

---

Zitiervorschlag: § 5 AHaftVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AHaftVollzG%20NRW/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
