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§ 8 AGyKoVO (Sachsen) — Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg

Abendgymnasien- und Kollegverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Schüler, die am Ende des Vorkurses oder der Einführungsphase versetzt wurden, können an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg wechseln.

(2) Schüler der Kursphase können nur dann an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg wechseln, wenn sie dort die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11 fortsetzen können.

(3) Während des Schuljahres ist der Wechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg nur aus wichtigem Grund zulässig.