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# § 11 AGyKoVO (Sachsen) — Unterrichtszeit

Abendgymnasien- und Kollegverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Unterricht wird in der Regel an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt. Er findet am Abendgymnasium überwiegend am Abend und am Kolleg überwiegend am Vormittag statt.

(2) Der Unterricht am Abendgymnasium kann in Präsenz- und Distanzphasen organisiert werden, wenn die Voraussetzungen für Online-Unterricht in der Schule gegeben sind. Klassenarbeiten und Klausuren sind stets in der Präsenzphase zu schreiben. Die Entscheidung für diese Unterrichtsform ist für den Schüler freiwillig.

(3) § 22 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung gilt entsprechend.

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Zitiervorschlag: § 11 AGyKoVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AGyKoVO/11

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