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# Anlage 2 AGebV — (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Allgemeine Gebührenverordnung  
Stand: 20.02.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 210 – 215)

Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)

```
einfacher Dienst	27,9
```

```
mittlerer Dienst	27,9
```

```
gehobener Dienst	29,3
```

```
höherer Dienst	36,9
```

```
mittlerer Dienst	32,6
```

```
gehobener Dienst	32,6
```

```
höherer Dienst	32,6
```

```
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
	Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten	Z 441 .1 sowie 443 .3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/‑kräften	Z 443 .1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen	453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels
vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto	E 2	
E 2 Ü	
E 3	
E 4	
Gruppe E 2 bis E 4	
E 5	
E 6	
E 7	
E 8	
E 9a	
Gruppe E 5 bis E 9a	
E 9b	
E 9c	
	E 10	
E 11	
E 12	
Gruppe E 9b bis E 12	
E 13	
E 14	
E 15	
E 15 Ü	
Gruppe E 13 bis E 15 Ü	
1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge	E 2	
E 2 Ü	
E 3	
E 4	
Gruppe E 2 bis E 4	
E 5	
E 6	
	E 7	
E 8	
E 9a	
Gruppe E 5 bis E 9a	
E 9b	
E 9c	
E 10	
E 11	
E 12	
Gruppe E 9b bis E 12	
E 13	
E 14	
E 15	
E 15 Ü	
Gruppe E 13 bis E 15 Ü	
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
	Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften	Z 443 .1
Unfallversicherung Bund und Bahn	Z 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen	453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	459 .9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
	Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung	511 .1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen	514 .1
wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden: 79 % dieses Titels
wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 91 % dieses Titels
Mieten und Pachten	518 .1
Aus- und Fortbildung	525 .1
	Dienstreisen	527 .1
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	Z 526 .2
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	Z 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	532 .1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	532 .2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	532 .3
wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels
vermischte Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	539 .9
Öffentlichkeitsarbeit – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	Z 542 .1
Veröffentlichungen und Fachinformationen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	Z 543 .1
	Forschung, Untersuchungen und Ähnliches – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	544 .1
	Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	Z 545 .1
	nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	547 .1
2.2 Investitionen
	Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten	711 .1
	Erwerb von Fahrzeugen	811 .1
wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden: 96 % dieses Titels
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen	132 .1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)	812 .1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik	812 .2
Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)	712 .1
2.3 Büroräume
	Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume	517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement	518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen	519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3	– 4 %
```

```
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent	
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
```

```
4. Personalstruktur
4.1 Anzahl
	Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)	Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer	Gesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
4.2 Vollzeitäquivalente
	Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)	Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer	Gesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
```

```
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden		pro Monat
	Beamtinnen und Beamte	
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer	
```

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Zitiervorschlag: Anlage 2 AGebV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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