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# § 15 AG_SGBXII (Brandenburg) — Evaluierung

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das für Soziales zuständige Ministerium gibt im Benehmen mit dem Brandenburger Steuerungskreis im Kalenderjahr 2022 ein Gutachten in Auftrag, welches die tatsächliche Leistungsentwicklung einschließlich der sich aus dieser ergebenden Auswirkungen auf die Ausgaben der Träger der Sozialhilfe wissenschaftlich evaluiert. Zu untersuchen sind die Ausgabenentwicklung für die Aufgabenwahrnehmung nach § 97 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die Kostenbestandteile sowie die Wirkungen der sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen. Gegenstand der Evaluierung ist auch die Auskömmlichkeit der Kostenausgleichsregelungen.

Abschnitt 4

Sonstige Zuständigkeiten und Verfahren

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Zitiervorschlag: § 15 AG_SGBXII (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AG_SGBXII/15?asof=2026-07-30

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