Für die Durchführung ergänzender Untersuchungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes bedient sich der Amtstierarzt des Landeslabors Berlin-Brandenburg.
Für die Durchführung ergänzender Untersuchungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes bedient sich der Amtstierarzt des Landeslabors Berlin-Brandenburg.