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Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: