nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 52b AGSG (Bayern) — Bundesmittel für laufende Belastungen im Zuge der Umsetzung des Ganztagsanspruchs für Kinder im Grundschulalter; Verordnungsermächtigung

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Soweit der Freistaat Bayern erhöhte Landesanteile an der Umsatzsteuer nach § 1 FAG zum anteiligen Ausgleich für laufende Belastungen der Länder, die diesen aus der stufenweisen Einführung eines Anspruchs auf Förderung für Grundschulkinder entstehen, erhält, werden diese vollumfänglich an die bayerischen Kommunen weitergegeben.

(2) Das Staatsministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Finanzen und für Heimat sowie für Unterricht und Kultus die Einzelheiten zur Weitergabe der in Abs. 1 genannten Bundesmittel durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

---

Zitiervorschlag: Art 52b AGSG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AGSG/52b

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
