nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 41 AGSG (Bayern) — Pflegevereinbarung

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bei der Erfüllung seiner Beratungspflichten nach § 37 Abs. 2 SGB VIII soll das Jugendamt darauf hinwirken, dass zwischen den Personensorgeberechtigten und der Pflegeperson eine vertragliche Vereinbarung über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses abgeschlossen wird (Pflegevereinbarung).

(2) Wird das Pflegeverhältnis im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder im Rahmen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch begründet, soll die Pflegevereinbarung insbesondere Regelungen enthalten über die voraussichtliche Dauer des Pflegeverhältnisses, über vereinbarte Besuchskontakte, über die Entgegennahme von Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des oder der Jugendlichen nach § 39 SGB VIII, über die Ausübung von Aufgaben der Personensorge durch die Pflegeperson und über die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung. Das Jugendamt hat die Personensorgeberechtigten und die Pflegeperson auf die §§ 37 und 37a SGB VIII hinzuweisen.

(3) Auf Verlangen soll das Jugendamt die Personensorgeberechtigten und die Pflegeperson auch beraten und beim Abschluss einer Pflegevereinbarung unterstützen, wenn ein Pflegeverhältnis weder im Rahmen von Hilfe zur Erziehung noch im Rahmen von Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung begründet wird. Über die Regelungen nach Abs. 2 Satz 1 hinaus soll die Pflegevereinbarung Regelungen enthalten über die Sicherstellung des Lebensbedarfs des Kindes oder des oder der Jugendlichen während der Pflege, die Kosten der Erziehung und eventuell gesondert zu ersetzende Aufwendungen.

---

Zitiervorschlag: Art 41 AGSG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AGSG/41

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
