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Art 39 AGSG (Bayern) — Untersagung der Pflegestellenvermittlung

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Jugendamt hat ungeeigneten Personen und Vereinigungen die Vermittlung von Pflegestellen zu untersagen.