(1) Es besteht ein Bayerisches Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg. Es ist dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention nachgeordnet.
(2) Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften erfüllt es zentrale überregionale Fach- und Vollzugsaufgaben, insbesondere aus den Bereichen Pflege sowie Hospiz- und Palliativversorgung.