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Eingangsformel AGMahnVordrV

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Auf Grund des durch Artikel 3 Nr. 2 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) eingefügten § 46a Abs. 7 des Arbeitsgerichtsgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: