Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Die Beisitzer können bereits vor diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften dieses Gesetzes gewählt werden, sobald das Gesetz vom Bayerischen Landtag beschlossen ist.
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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Die Beisitzer können bereits vor diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften dieses Gesetzes gewählt werden, sobald das Gesetz vom Bayerischen Landtag beschlossen ist.