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§ 2 AG AsylG (Nordrhein-Westfalen)

Ausführungsgesetz Asylgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kommunen. Sie berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2029 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz und die Ergebnisse der Überprüfung.