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§ 20 AFuV 2005 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amateurfunkverordnung

Außer Kraft: § 20 ist seit 24.06.2024 nicht mehr im AFuV 2005 enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)

(3) Bis zur Veröffentlichung der Richtwerte nach § 16 Abs. 4 dieser Verordnung gelten die in § 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 13. März 1967 (BGBl. I S. 284) festgelegten Richtwerte.