Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine Deckung zu.
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Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine Deckung zu.