Verordnung zur Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das für Wissenschaft zuständige Ministerium übt die Rechts- und Fachaufsicht über die zuständigen Behörden aus.