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§ 15 AFBG — Aufrechnung

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Stand: 25.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.