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§ 1 AEntGMeldStellV 2020 — Zuständige Behörde

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde bei Mitteilungen und Anmeldungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Historische Fassung: Stand 19.09.2020 bis 01.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Generalzolldirektion ist zuständige Behörde der Zollverwaltung im Sinne von § 13b Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.