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# § 2 AEntG — Allgemeine Arbeitsbedingungen

Arbeitnehmer-Entsendegesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über

- 1. die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze,

- 2. den bezahlten Mindestjahresurlaub,

- 3. die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten,

- 4. die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,

- 5. die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,

- 6. die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen und

- 7. die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen

finden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung.

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Zitiervorschlag: § 2 AEntG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/2?asof=2020-05-27

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