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§ 2 AENDSTVFERNUNTERRICHTSWESEN_G (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 4. Dezember 1991

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 24. Dezember 1992

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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