Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist die von der Landesregierung bestimmte Behörde im Sinn von § 6a Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz.
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Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist die von der Landesregierung bestimmte Behörde im Sinn von § 6a Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz.