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§ 40 AEG 1994 — Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Allgemeines Eisenbahngesetz

Stand: 03.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesregierung evaluiert die zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nach § 10a im Jahr 2027.