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§ 5 ADLV — Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst

Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Beamtinnen und Beamten führen während des Vorbereitungsdienstes die in der Anlage aufgeführten Dienstbezeichnungen.