# Volltext ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik  
Landesrecht Brandenburg  
Außer Kraft: Volltext ist seit 21.08.2026 nicht mehr im ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016 enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 01.08.2026.

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung

Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 25. Januar 2016

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB

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Zitiervorschlag: Volltext ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016 (Brandenburg)

Quelle: BRAVORS, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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