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§ 1 ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016 (Brandenburg) — Zustimmung

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.