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§ 1 ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2012 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 15. Dezember 2011 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.