Dem am 13. März 2003 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.