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§ 1 ABKGSCHMEDPRO_G_1999 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Bonn am 9. Juli 1998 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 30. Juni 1994 über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.