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§ 1 ABKAKADGRADE_G_1993 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1992 zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 29. Oktober 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.