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§ 1 ABAMVerwV — Mitteilungen nach §§ 55 und 56 des Tierarzneimittelgesetzes

Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung

Stand: 10.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die elektronische Mitteilung ist die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte digitale Datei zu verwenden.