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§ 2 ABüFöG — Außerkrafttreten

Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs

Stand: 28.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.