Art 3 AAÜG-ÄndG — Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
AAÜG-Änderungsgesetz
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.