Die Gemeinden Stolpe und Stolpe-Süd werden in den Grenzen ihrer Gemarkung Eigentümer der gemeindeeigenen Grundstücke, die dem Gemeingebrauch
gewidmet sind.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Gemeinden Stolpe und Stolpe-Süd werden in den Grenzen ihrer Gemarkung Eigentümer der gemeindeeigenen Grundstücke, die dem Gemeingebrauch
gewidmet sind.