(1) Die Gemeinden Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,
Zeesen und Zernsdorf werden in die Stadt Königs Wusterhausen
eingegliedert.
(2) Das Amt Unteres Dahmeland wird aufgelöst.
(1) Die Gemeinden Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,
Zeesen und Zernsdorf werden in die Stadt Königs Wusterhausen
eingegliedert.
(2) Das Amt Unteres Dahmeland wird aufgelöst.