(1) Die Gemeinden Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,
Zeesen und Zernsdorf werden in die Stadt Königs Wusterhausen
eingegliedert.
(2) Das Amt Unteres Dahmeland wird aufgelöst.
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(1) Die Gemeinden Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,
Zeesen und Zernsdorf werden in die Stadt Königs Wusterhausen
eingegliedert.
(2) Das Amt Unteres Dahmeland wird aufgelöst.