(1) Die Gemeinden Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow,
Schenkendorf, Telz und Töpchin werden in die Stadt Mittenwalde
eingegliedert.
(2) Das Amt Mittenwalde wird aufgelöst. Die Stadt
Mittenwalde ist amtsfrei.
(1) Die Gemeinden Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow,
Schenkendorf, Telz und Töpchin werden in die Stadt Mittenwalde
eingegliedert.
(2) Das Amt Mittenwalde wird aufgelöst. Die Stadt
Mittenwalde ist amtsfrei.