(1) Die Gemeinden Cahnsdorf, Duben, Görlsdorf und
Schlabendorf werden in die Stadt Luckau eingegliedert.
(2) Das Amt Luckau wird aufgelöst. Die Stadt Luckau ist
amtsfrei.
(1) Die Gemeinden Cahnsdorf, Duben, Görlsdorf und
Schlabendorf werden in die Stadt Luckau eingegliedert.
(2) Das Amt Luckau wird aufgelöst. Die Stadt Luckau ist
amtsfrei.