(1) Die Gemeinden Buchholz, Demnitz und Neuendorf im Sande
werden in die Gemeinde Steinhöfel eingegliedert.
(2) Das Amt Steinhöfel/Heinersdorf wird aufgelöst.
Die Gemeinde Steinhöfel ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Buchholz, Demnitz und Neuendorf im Sande
werden in die Gemeinde Steinhöfel eingegliedert.
(2) Das Amt Steinhöfel/Heinersdorf wird aufgelöst.
Die Gemeinde Steinhöfel ist amtsfrei.