(1) Die Gemeinden Alt Golm und Glienicke werden in die Gemeinde
Rietz-Neuendorf eingegliedert.
(2) Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf wird aufgelöst. Die
Gemeinde Rietz-Neuendorf ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Alt Golm und Glienicke werden in die Gemeinde
Rietz-Neuendorf eingegliedert.
(2) Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf wird aufgelöst. Die
Gemeinde Rietz-Neuendorf ist amtsfrei.